WASSERWIRTSCHAFTS-VERWALTUNGEN
Rheinland-Pfalz
>>SGD SÜD und >>Abteilung 3 Wasser
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
>>SGD NORD und >>Abteilung 3 Wasser
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Es ist nach § 19 LWG die Aufgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd als obere Wasserbehörde sowie der Kreis- und Stadtverwaltungen als untere Wasserbehörden, die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen und die Nutzung der Gewässer zu koordinieren.
Siehe auch: Behörden
Saarland
>> Die oberste Wasserbehörde des Saarlandes ist das Ministerium für Umwelt.
>> Die unteren Wasserbehörden des Saarlandes sind die Landkreise, der Stadtverband
Saarbrücken, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstädte.
Hessen
Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung in Hessen